Studienordnung

Das Studium richtet sich in Aufbau und den wesentlichen Inhalten nach der Studienordnung, die von derjenigen Instanz festgelegt wird, bei der man das Examen abzulegen beabsichtigt. Jede Kirche  und jede theologische Fakultät hat ihre eigene Studienordnung.

Das Lehrangebot an der LThH ist auf die hochschuleigene Studienordnung (Studiengang Evangelische Theologie – Magister Theologiae) und die Studienordnung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (Studiengang Evangelische Theologie – Kirchliches Examen der SELK) ausgerichtet; Beide Studienordnungen sind weitgehend identisch und richten sich nach der Rahmenverordnung des Evangelischen Theologischen Fakultätentages. Durch die staatliche Anerkennung der LThH und ihre Mitgliedschaft im Evangelischen Fakultätentag ist ein Wechsel von und zu den Universitäten möglich.

Wegen der Anerkennung einzelner hier erbrachter Studienleistungen wenden Sie sich bitte an den Ausbildungsreferenten Ihrer Kirche. Die Kirchen führen Listen ihrer Theologiestudierenden und pflegen so Kontakt mit ihnen. Für Informationen über die Aufnahme in eine solche Liste setzen Sie sich bitte mit Ihrem Pfarramt oder dem Ausbildungsreferenten Ihrer Kirche in Verbindung.

Prüfungsordnungen

Ordnung für die Theologische Zwischenprüfung im Studiengang Evangelische Theologie (Kirchliches Examen in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche [SELK])

Ordnung für das Erste Theologische Examen im Studiengang Evangelische Theologie (Kirchliches Examen in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche[SELK])

Ordnung für die Theologische Zwischenprüfung im Studiengang Evangelische Theologie (Magister Theologiae) an der Lutherischen Theologischen Hochschule (LThH) Oberursel

Ordnung für das Abschlussexamen im Studiengang Evangelische Theologie (Magister Theologiae) an der Lutherischen Theologischen Hochschule (LThH) Oberursel

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