Einschreibung

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der Lutherischen Theologischen Hochschule Oberursel interessieren.

Senden sie ihre Bewerbung zum
Wintersemster bis 1. Juni (Sprachkursteilnehmer) bzw. bis 1. September (sprachfrei)
oder zum
Sommersemester bis 1. März

Die Bedingungen für die Immatrikulation an der Lutherischen Theologischen Hochschule sind dieselben wie an den staatlichen Hochschulen und Fakultäten.

Zulassungsvoraussetzungen

Inländische Hochschulzugangsberechtigung

Zulassungsvoraussetzung ist die Allgemeine Hochschulreife (siehe hierzu § 63 des Hessischen Hochschulgesetzes).

Zeugnisse, die nicht in Hessen erworben wurden und eine auf das ausstellende Bundesland begrenzte allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verleihen, gelten in Hessen nur, wenn eine Vereinbarung der Ständigen Konferenz der Kultusminister oder eine Gegenseitigkeitsvereinbarung zur Anerkennung getroffen wurden. Die Anerkennung kann beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst beantragt werden.

Ausländische Hochschulzugangsberechtigung

Bewerber mit einem ausländischen Vorbildungsnachweis müssen nachweisen, daß dieser mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung vergleichbar ist. Weitere Informationen finden sie auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austausch Dienstes und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

Die für die Aufnahme des Studiums erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse sind durch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe oder ein von der Kultusministerkonferenz als gleichwertig anerkanntes Sprachzeugnis nachzuweisen.

Als gleichwertig anerkannt sind:

  • das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DHS-2);
  • Test Deutsch als Fremdsprache für ausländische Studienbewerber (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe IV ausweist;
  • das Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung);
  • Nachweise deutscher Sprachkenntnisse, die durch bilaterale Abkommen oder sonstige von der Kultusministerkonferenz oder Hochschulrektorenkonferenz getroffenen Vereinbarungen als für die Aufnahme eines Hochschulstudiums hinreichender Sprachnachweis anerkannt wurden;
  • das Große und das Kleine Deutsche Sprachdiplom sowie das Zeugnis der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts;
  • die „Deutsche Sprachprüfung I“ des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München.

Gast- und Nebenhörer

Es besteht die Möglichkeit, sich an der Lutherischen Theologischen Hochschule als Neben- oder GasthörerIn einschreiben zu lassen. Das ist sinnvoll, wenn man nur einzelne Lehrveranstaltungen oder Sprachkurse besuchen will.

Nebenhörer sind eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen. Für sie ist unbedingt erforderlich, dass sie zum Antrag auf Nebenhörerschaft eine gültige Studienbescheinigung der Ersthochschule einreichen.

Gasthörer sind Personen, die an keiner deutschen Hochschule eingeschrieben sind und nur einzelne Vorlesungen besuchen möchten. Gasthörer können Ergänzungsprüfungen (Graecum, Latinum, Hebraicum) nur dann ablegen, wenn sie in Hessen wohnen! Weitere Informationen finden sie beim  Staatlichen Schulamt Gießen.

Nähere Auskünfte erteilt das Studentensekretariat, Tel.: +49 6171 9127-0.

Gebühren siehe hier.

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