Exmatrikulation

Was ist eine Exmatrikulation?

Nach der Exmatrikulation sind Sie als Studentin/Student nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben.

Wann kann ich die Exmatrikulation beantragen?

Die Exmatrikulation ist auf Antrag jederzeit, entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Semesters möglich.

Wie kann ich die Exmatrikulation beantragen?

Für die Exmatrikulation geben sie den ausgefüllten Antrag im Studierendensekretariat ab oder senden ihn als Scan an die im Formular genannte eMail-Adresse.

Eine Exmatrikulation „von Amts wegen“ erfolgt z. B., wenn sie den Semesterbeitrag für ein neues Semester nicht überweisen. Sie erhalten dann keine Exmatrikulationsbescheinigung, welche von Ihrer Rentenversicherung später zur Anrechnung Ihrer Hochschulausbildung benötigt wird und auch beim Studienortswechsel zur Vorlage für andere Hochschulen unabdingbar ist. Weitere Gründe können sie § 59 des Hessischen Hochschulgesetzes entnehmen.

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