Lutherische Theologische Hochschule Oberursel
Altkönigstraße 150
61440 Oberursel
Beurlaubung ist die genehmigte Unterbrechung des Studiums. Ein Urlaubssemester zählt nicht als „Fachsemester“, sondern „nur“ als Hochschulsemester, sofern es nicht wegen fachlich gleichwertigen Auslandsstudiums angerechnet wird.
Wer beurlaubt ist, behält den Studierendenstatus bei. Bitte bedenken Sie, dass eine Beurlaubung vom Studium Auswirkungen auf Ihr BAföG, Ihr Kindergeld oder die Dauer der studentischen Krankenversicherung haben kann. Bitte klären Sie die Auswirkungen einer Beurlaubung auf die angegebenen Leistungen mit der jeweils zuständigen Stelle ab. Austauschstudenten, die am Partnerprogramm teilnehmen (USA/Brasilien) müssen in dieser Zeit keinen Semesterbeitrag zahlen.
Auf Antrag und mit wichtigem Grund können sich Studierende beurlauben lassen, z.B.
Der Antrag kann für jedes Semester innerhalb der Rückmeldefrist gestellt werden.
Eine rückwirkende Beurlaubung für ein abgeschlossenes Semester ist ausgeschlossen.
Klären sie vorab die Auswirkungen auf: BAföG, Kindergeld, studentische Krankenversicherung etc. ab.
Der Semesterbeitrag muss auch für ein Urlaubssemester entrichtet werden (außer Teilnehmer am Partnerprogramm)
Siehe auch § 8 -Beurlaubung- der Hessischen Immatrikulationsverordnung.
Eine Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist zu beantragen (Ausnahme von dieser Frist: Beurlaubung wegen Krankheit). Unterlagen zur Begründung der Beurlaubung sind beizufügen. Reichen sie den Urlaubsantrag im Studierendensekretariat ein.
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