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Krankenversicherung allgemein

 

Alle Studierenden sind in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Das bedeutet, Sie müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen, um sich an einer deutschen Hochschule immatrikulieren zu können.

Ein aktueller Nachweis über den Krankenversicherungsschutz muss für die Immatrikulation vorgelegt werden.

Ausnahmen von der Krankenversicherungspflicht: Studierende nach Abschluss des 14. Fachsemesters bzw. ab dem vollendeten 30. Lebensjahr sowie Promotionsstudierende sind nicht versicherungspflichtig.

 

Gesetzlich Krankenversicherte

 

Wenn Sie selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind oder im Rahmen der Familienversicherung mitversichert sind, benötigen wir von Ihrer Krankenkasse den Nachweis zur Vorlage an einer Hochschule. Bitte fordern Sie dieses Dokument bei Ihrer Krankenkasse an. Eine normale Mitgliedsbescheinigung oder eine Kopie der Krankenkassenkarte sind nicht ausreichend!

 

Privat Krankenversicherte

 

Wenn Sie über eine private Krankenversicherung versichert sind, benötigen wir von einer gesetzlichen Krankenkasse den Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht zur Vorlage an einer Hochschule. Bitte wenden Sie sich hierzu an die gesetzliche Krankenkasse, bei der Sie zuletzt versichert waren. Waren Sie noch nie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, wenden Sie sich bitte an eine beliebige gesetzliche Krankenversicherung. Eine Mitgliedsbescheinigung der privaten Krankenkasse oder eine Kopie der Krankenkassenkarte sind nicht ausreichend!

 

Versicherte aus dem EU-Ausland

 

Studierende aus Ländern der Europäischen Union (EU)/EWR-Staaten senden den internationalen Auslandskrankenschein (früher E 111 oder E128), bzw. eine Kopie der EHIC-Karte an eine der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Fordern Sie den Nachweis zur Vorlage an einer Hochschule bei der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland an.

Eine Mitgliedsbescheinigung Ihrer Versicherung im Heimatland oder eine Kopie der Krankenkassenkarte sind nicht ausreichend!

Die Behandlungskosten werden nun vom Arzt direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt.

 

Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland

 

Studenten, die in ihrem Heimatland nicht versichert sind, müssen sich in Deutschland bei einer Krankenkasse ihrer Wahl versichern. Wir benötigen von Ihrer Krankenkasse den Nachweis zur Vorlage an einer Hochschule. Eine normale Mitgliedsbescheinigung oder eine Kopie der Krankenkassenkarte sind nicht ausreichend!
Die Vorlage einer Versicherung aus dem Heimatland (in Form einer Plastikkarte oder Versicherungspolice) ist für die Immatrikulation nicht ausreichend, ebenso wird keine Reiseversicherung akzeptiert.

 

Monatliche Kosten für den Studententarif derzeit ca. 76 EUR.